Die Krise des europäischen Finanz- und Währungssystems ist noch lange nicht überwunden. Das zeigt auch das Ergebnis des Bankenstresstests der Europäischen Zentralbank. Politik hat daher die Pflicht, sich nicht nur mit notwendiger ad hoc-Stabilisierung zu begnügen. Sie muss auch Regeln erarbeiten, die auf Dauer zwei Anforderungen sicherstellen.

Einerseits müssen sie den notwendigen Raum dafür bieten, dass die Finanzwirtschaft ihre volkswirtschaftlich notwendigen Aufgaben erfüllen kann. Andererseits müssen sie dort klare Grenzen setzen, wo Finanzwirtschaft Verträge zulasten Dritter schließt – sei es der Steuerzahler oder seien es künftige Generationen. Finanzwirtschaft muss innerhalb eines verantwortungsvollen Rahmens agieren. Dazu halten wir die folgenden Vorschläge für vordringlich:

1. Harte und automatische Sanktionen beibehalten

Die Finanzkrisen der letzten Jahre sind zu großen Teilen auf Regulierungs- und damit Staatsversagen zurückzuführen: Die Euro-Staaten haben sich nicht an ihre eigenen Vorgaben aus den Maastrichter Stabilitätskriterien gehalten, weil diese keine harten und automatischen Sanktionen vorsahen. Diesem Mangel sollte mit sogenannten „Six Pack“-Regelungen der Europäischen Union aus dem Jahr 2011 abgeholfen werden.

Derzeit testen Mitglieder der Bundesregierung wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel aus, ob sich diese klaren Vorgaben aufweichen lassen. Das wäre eine Wiederholung der Fehler, die die europäische Finanzkrise mit verursacht haben.

2. Angemessene Risikovorsorge für Staatskredite

Die Regulierung versagte auch, weil Banken dem Prinzip „Staat vor Privat“ verpflichtet sind: Sie müssen für Kredite, die sie an Staaten ausreichen, keine Risikovorsorge betreiben. Das entsprechende Aufsichtsrecht sieht noch heute europaweit vor, dass Staatsschulden der Euro-Länder mit einem Ausfallrisiko von „null“ bewertet werden können.

Das bedeutet, dass Banken diese nicht mit haftendem Kapital unterlegen müssen. Das führt zu billigen Staatskrediten einerseits und dazu, dass sich Banken unbegrenzt mit den Risiken einer Staateninsolvenz vollsaugen konnten, ohne für einen solchen Fall vorbereitet zu sein.

Das ist der Treiber für die immer engere Verflechtung von Politik und Banken auf Kosten des Steuerzahlers und künftiger Generationen. Diese fatale Schicksalsgemeinschaft von Staaten und Banken müssen wir sprengen!

Da solche Risikovorsorge neues Eigenkapital für Banken erfordert, können die Anforderungen hier nicht über Nacht angehoben werden. Denn die notwendigen Mengen an haftendem Eigenkapital sind nicht im Handumdrehen zu beschaffen.

Wir verlangen, dass stufenweise und über einen angemessenen Zeitraum hinweg die gesetzliche Risikobewertung von Staatskrediten dem wirtschaftlichen Ausfallrisiko angenähert wird. In gleicher Weise steigen dann auch die Anforderungen zu haftendem Eigenkapital an die Banken.

3. Verfassungsverbot der Bankenrettung

Die Mischung aus immer höheren Staatsschulden, immer größeren Ausfallrisiken und völlig ungenügender Risikovorsorge der Banken führte zu einer explosiven Mischung, die das europäische Finanzsystem kurzfristig zu zerstören drohte. Nur ein extremer Kraftakt der Euro-Staaten konnte hier – jedenfalls vorübergehend – für Stabilisierung sorgen.

Im Rahmen dessen waren auch Maßnahmen erforderlich, die marode Banken stabilisiert haben. Diese kurzfristig erforderlichen Maßnahmen haben aber schädliche Auswirkungen, wenn die Marktakteure davon ausgehen, dass es sich um den Regelfall handelt – sprich: Wenn Banken und ihre Gläubiger davon ausgehen können, dass die Euro-Staaten sie notfalls immer retten werden, dann handeln sie zunehmend verantwortungslos (sogenannter moral hazard).

Die einzige Regel, die verlässlich moral hazard der Banken und ihrer Gläubiger unterbindet, ist das Verbot einer Bankenrettung durch Staaten oder die Europäische Union. Denn es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass Gläubiger Banken großzügig Geld leihen, dadurch die Blasenbildung befördern und zugleich davon ausgehen, der Staat werde sie schon nicht hängen lassen.

Damit dieses Verbot nicht ohne weiteres wieder aufgehoben werden kann, muss es Verfassungsrang erhalten. Europaweit bedeutet das, dass die Euro-Staaten in ihren mitgliedstaatlichen Verfassungen und die Europäische Union in den Europäischen Verträgen dieses Verbot verankern sollten.

4. Obergrenzen für Risiken aus Staatsanleihen

Bis ein wirksames Verbot der Bankenrettung durch Staaten und Europäische Union durchgesetzt ist, muss moral hazard zumindest begrenzt werden. Denn sonst sammeln sich weiterhin sogenannte Klumpenrisiken aus der Staatsfinanzierung in den Bilanzen der Banken an.

Die unbegrenzte Übernahme von Risiken der Finanzierung unsolide agierender Staaten wollen wir dadurch begrenzen, dass eine Obergrenze für den Anteil von Staatskrediten für die Banken festgeschrieben wird. Diese Obergrenze könnte etwa in Abhängigkeit von der Bilanzsumme definiert werden.

Eine solche Obergrenze limitiert nicht nur das Risiko aus der Staatsfinanzierung und trägt so zur Entflechtung von Banken und Staaten bei. Sie führt auch dazu, dass die Banken sich wieder stärker um ihre eigentliche Aufgaben – nämlich die Finanzierung der Realwirtschaft – kümmern.

5. Banken regulieren, aber Kapitalmarkt nicht strangulieren

Kapitalmärkte müssen verantwortungsvoll agieren, aber auch funktionieren. Die Vorstellung, wir könnten auf eine moderne Börse verzichten, blendet ihre wichtigen Funktionen für moderne Volkswirtschaften aus. Die Regulierungsdichte darf daher nicht pauschal zunehmen und sämtliche Finanzmarktaktivitäten ersticken. Funktionierende Finanzmärkte sind und bleiben unersetzlich für wirtschaftlichen Wohlstand.

Die Regulierungsdichte muss mit dem Verantwortungsprinzip korrelieren: Wo Akteure Risiken für unbeteiligte Dritte schaffen, muss sie höher sein als bei Lebenssachverhalten, in denen die Akteure selber die Konsequenzen tragen. Es ist nicht logisch, gleiche Regulierungsziele für Banken- und Kapitalmarkt zu formulieren.

Anders als Banken arbeitet der Kapitalmarkt überwiegend mit Eigenkapital. Eine private Haftung für private Risiken ist dadurch sichergestellt. Ein in den Risiken transparenter, aber insgesamt starker Kapitalmarkt sichert die Finanzierung innovativer Unternehmen und schützt Arbeitsplätze. Deshalb lehnt die FDP eine Schwächung des nationalen Kapitalmarkts durch zusätzliche Steuern und innovationshemmende Reglungen ab.