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Wird im Internet bald per Uploadfilter automatisch zensiert, ohne dass ein Mensch noch eingreift? Darüber entscheidet das Europäische Parlament - vielleicht schon in der nächsten Woche. Stoppen können die unseligen, leider auch von der Bundesregierung unterstützten Vorschläge zur europäischen Urheberrechtsreform nur die EU-Abgeordneten. Es liegen Dinge auf dem Tisch, die die Freiheit des Internets, wie wir sie kennen, strangulieren würden. 

So sehr der Schutz von Urheberrechten ein berechtigtes Anliegen ist: Die geplanten Eingriffe wirken wie das Produkt von Politikern, die die Digitalisierung nicht begreifen. Sie lassen sich von lautstark artikulierten Einzelinteressen leiten. Allein schon dieser Eindruck ist Wasser auf die Mühlen der Feinde Europas im Europawahlkampf, die hinter jeder Ecke Verschwörungen wittern. 

Artikel 13 der Richtlinie verlangt, dass jeder Betreiber einer kommerziellen Plattform, über die Inhalte in größerer Menge geteilt werden, mit den Rechteinhabern eine Lizenzvereinbarung schließt. Ein solcher Betreiber, zum Beispiel YouTube, muss aber auch dafür sorgen, dass keine nicht-lizenzierten Inhalte auf seine Seite gelangen. Andernfalls haftet er für die Urheberrechtsverletzung seines Nutzers selbst. Von Uploadfiltern steht in der Richtlinie zwar nichts. Aber jeder weiß, dass es ohne sie dann nicht gehen würde. 

Ein bewährtes rechtliches Prinzip im Internet wird damit ins Gegenteil verkehrt. Bisher galt der Grundsatz „Notice-and-Take-down“: Der Seitenbetreiber war für eine Rechtsverletzung erst verantwortlich, sobald er von ihr wusste und nichts gegen sie unternahm. Treffend charakterisiert Tim Berners-Lee, der Vater des World Wide Web, Artikel 13 als einen „beispiellose[n] Schritt zur Transformation des Internets von einer offenen Plattform (…) zu einem Werkzeug für automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer“. Wir schaffen unnötigerweise eine monströse Zensurinfrastruktur in der Hand von Tech-Giganten, die vielleicht bald nicht nur zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt werden wird. 

Den EU-Abgeordneten kommt eine große Verantwortung zu. Sie werden eine für die Informationsgesellschaft zukunftsweisende Weichenstellung treffen. Es geht nicht nur um ein paar zusammengeschnittene YouTube-Filmchen, sondern um die Verkehrsordnung des ganzen Netzes. Umso erschütternder ist, mit welchen Argumenten ihre Befürworter die Richtlinie verteidigen. So behauptet der Abgeordnete Axel Voss (CDU), im Internet herrschten Zustände wie im Wilden Westen. Hier unterliegt er einem Irrtum. Natürlich gilt auch im Netz das Urheberrecht. Es ist kein rechtsfreier Raum. Der Berichterstatter des Parlaments für ein Dossier müsste das eigentlich wissen. Auch dass es bereits Filter gibt, die urheberrechtlich geschützte Werke erkennen können, ohne dass es dazu eines rechtlichen Zwangs bedarf. Das bekannteste Beispiel ist das Content ID-Verfahren von YouTube.

Aus der Erfahrung mit diesen Filtern wissen wir allerdings, dass sie Zitate, Parodien und Satire nicht erkennen und auch den Rechteinhaber nicht zweifelsfrei identifizieren. Deshalb richtet ein gesetzlich zwingender Automatismus über Gebühr Schaden an. Er kann zur Sperrung legaler Inhalte führen, dem sogenanntem Overblocking. So scheiterte der virale Erfolg eines Videos der Anti-Sexismus-Kampagne „Pinkstinks“, als es im Fernsehen gezeigt wurde. Der Sender meldet alle dort gesendeten Inhalte routinemäßig an YouTube. Folge: Die Urheberin konnte ihr eigenes Video nicht mehr posten. 

Die faktische Pflicht zur Einführung von Uploadfiltern wird die Marktmacht der großen Plattformen erweitern. Nur sie verfügen über das Knowhow oder haben ausreichend Kapital, um die erforderlichen Algorithmen und Datenbanken zu entwickeln. Nur sie können auch Tausende von Lizenzvereinbarungen einholen und verwalten. Start-ups und kleinere Wettbewerber trifft die Reform ungleich härter. Damit schafft die Reform neue Markteintrittsbarrieren, schadet dem Wettbewerb und verringert die Chance, jemals eine europäische Konkurrenz zu Facebook & Co. aufzubauen. Gewiss, es gibt eine Ausnahme für Start-ups, diese gilt allerdings nur für drei Jahre nach Markteintritt. Aber welches Start-up kann es nach drei Jahren mit YouTube aufnehmen? 

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD war eindeutig: keine Uploadfilter, heißt es dort. Trotzdem hat die Bundesregierung zugestimmt. Besonders beschämend wirkt das Agieren von Justizministerin und SPD-Spitzenkandidatin Katarina Barley, deren Haus die Reform in Brüssel verhandelt hat. Nachdem alles gelaufen ist, tut sie so, als hätte sie nichts damit zu tun und positioniert sich in der Außendarstellung gegen Uploadfilter. Im besten Fall hat sie die Dinge in Brüssel einfach so laufen lassen, im schlechteren handelt es sich bei ihrem Schlingerkurs um blanken Opportunismus.  

Jetzt hängt alles an den Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Abstimmung dort dürfte knapp ausgehen. Die EU ist gefordert, dem Urheberrecht Geltung zu verschaffen. Natürlich brauchen Kreative wirksamen Schutz. Es gibt ein Recht an der eigenen geistigen Leistung. Hier müssen wir aber neue Wege gehen – zum Beispiel über die Nutzung von Blockchain-Technologie, um Rechteinhaber automatisiert und unbürokratisch an der Verwertung ihrer Werke zu beteiligen. Oder über Verbesserungen des „Notice-and-Take- down“-Meldeverfahrens. Aber nicht mit einem waghalsigen Feldversuch, der tief in die Freiheit des Einzelnen eingreift und im Zweifelsfall nur Internetriesen wirtschaftlich nutzt. Bei der kommenden Europawahl geht es auch um Vertrauen, das wiedergewonnen werden muss. Die Politik sollte es nicht weiter verspielen.