Die Debatte um die Verhältnismäßgkeit der Coronamaßnahmen ist ein Zeichen der Selbstachtung der parlamentarischen Demokratie. Denn unsere Verfassungsordnung beruht auf dem Zusammenhang zwischen Bürgerrechten gegenüber dem Staat einerseits und demokratisch legitimierter Staatsgewalt andererseits. Es ist daher überfällig, wenn aus der Mitte des Parlaments und fraktionsübergreifend die wesentliche Entscheidungskompetenz über Grundrechte zurückgefordert wird.

Das habe ich in meinem Gastbeitrag für die WELT deutlich gemacht. Klicken Sie hier für den gesamten Artikel (kostenpflichtig).