PID-Debatte im Deutschen Bundestag: „Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind.“

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Ich habe für den Antrag der Mehrheit (mit 326 von 594 teilnehmenden Abgeordneten) gestimmt, der Gentests an künstlich erzeugten Embryonen in eng begrenztem Rahmen zulässt.
Danach soll die Präimplantationsdiagnostik im Grundsatz verboten werden. Zugelassen werden soll sie lediglich für diejenigen Paare, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt vorliegt.
„Es gibt Frauen, die auf Grund von Chromosomentranslokationen immer wieder Fehlgeburten erlitten haben, die schwerstkranke Kinder pflegen oder ihre Kinder sterben sehen mussten oder die sich bei weiteren Schwangerschaften bei auffälliger Pränataldiagnostik für Schwangerschaftsabbrüche entschieden haben“, erklärt Christian Lindner die Gründe für seine Zustimmung. „Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind. Diese Chance möchten wir ihnen eröffnen.“ Da es nur um wenige hundert Fälle im Jahr gehe, sei kein Dammbruch zu erwarten. Weil überdies nicht nur Beratung zuvor Pflicht, sondern auch jeweils eine Ethikkommission zustimmen müsse und die PID nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden dürfe, befürwortet Lindner die Zulassung der PID in dieser Form.
Drei Gruppen aus allen Bundestagsfraktionen hatten im Verlauf der letzten Monate ihre Positionen in Expertenanhörungen geprüft und präzisiert. Christian Lindner gehört der Gruppe um Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach an, die sich durch das Votum der Akademien der Wissenschaft, die Mehrheitsempfehlung des Deutschen Ethikrates, das Memorandum der Bundesärztekammer und durch viele Zuschriften von Paaren in schweren Konflikten bestätigt sieht.